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Externer Datenschutzbeauftragter
Die
Umsetzung des BDSG im Unternehmen erfordert einen
kompetenten Datenschutzbeauftragen.
Die
Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten:
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Weniger
betriebsblind in Bezug auf die Gefahren für
das Persönlichkeitsrecht der von der
Datenverarbeitung Betroffenen.
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Weniger
betriebsblind in Bezug auf die Gefahren für
die Sicherheit der Datenverarbeitung.
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Besseres
Kosten-Nutzen-Verhältnis (Synergieeffekte
nutzen).
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Größerer
Spielraum für Aktivitäten im Bereich des
Datenschutzes und der IT-Sicherheit.
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Mehr
Möglichkeiten im Bereich der Fortbildung.
Deshalb oft bessere Akzeptanz als fachliche
Autorität.
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Weniger
betriebsblind in Bezug auf die Gefahren für
das Persönlichkeitsrecht der von der
Datenverarbeitung Betroffenen.
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Weniger
betriebsblind in Bezug auf die Gefahren für
die Sicherheit der Datenverarbeitung.
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Umgehen der
Interessenkonfliktsituation
"Geschäftsführung und DSB in einer Person" |
Hinweis
Bei kleinen Institutionen, vor allem bei solchen mit
einer einfacheren DV-Infrastruktur (z. B.
Arztpraxen, Rechtsanwalt- und
Steuerberaterkanzleien), ist ein externer
Datenschutzbeauftragter vorteilhafter. Da viele von
ihnen gleiche oder ähnliche Datenschutzprobleme
haben, die letztlich auch gleiche oder ähnliche
Lösungen erfordern, können hier in weit größerem
Umfang als bei größeren Institutionen
Synergieeffekte genutzt werden. Durch diese Effekte
lassen sich den externen Datenschutzbeauftragten
auch dann noch weit günstigere Kosten-Nutzen-Effekte
zuordnen, wenn man sie mit internen
Datenschutzbeauftragten mit gleichem Engagement und
gleichem Zeiteinsatz vergleichen würde.
Wir
unterbreiten Ihnen gerne ein Komplettangebot nach
kurzer Absprache der Gegebenheiten.
Nehmen Sie
Kontakt mit uns
auf! |