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Wer ist betroffen?
Der
Datenschutz hat die Aufgabe, das
Persönlichkeitsrecht der Bürger beim Umgang mit
seinen Daten zu schützen. Da es beim Schutz des
Persönlichkeitsrechts aber im Unterschied zur
IT-Sicherheit sehr häufig um die Rechte anderer und
nicht um eigene Interessen geht, muss der
Datenschutz - im Unterschied zur IT-Sicherheit -
gesetzlich geregelt werden.
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Gesetz zum
Schutz des Persönlichkeitsrechts des Bürgers |
Zuständigkeitsbereich |
Beispiele |
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
Privatwirtschaft |
Konzerne |
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Mittelständische Betriebe |
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Handwerksbetriebe |
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Privatkliniken |
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Arztpraxen |
Steuerberater-Kanzleien
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
Bundesbehörden,
sonstige öffentliche Stellen des Bundes |
Bundeskriminalamt |
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Bundesverfassungsschutz |
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Bundesgesundheitsamt |
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Umweltbundesamt |
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Bundeswehrkrankenhaus |
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Bundesfinanzministerium |
Jedes Unternehmen ist dem BDSG gegenüber rechtlich
Verpflichtet. Der Umgang mit personenbezogenen Daten
und die Anzahl der Mitarbeit bestimmt die
gesetzlichen Verpflichtungen.
In unserem
Online Test können Sie feststellen welche
gesetzlichen Regelungen für Sie zutreffend sind. |